Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft - Aggregat 66; g UG (haftungsbeschränkt) - wurde am 4. Dezember 2017 von Johanna Frohberg und Falk Richwien gegründet, am 17. April 2018 vom Finanzamt Strausberg als gemeinnützig anerkannt und am 24. April 2018 im Handelsregister Frankfurt (Oder) eingetragen. Ziel der Gesellschaft sind Erhalt und Betrieb der Rittergutsbrennerei Cöthen mit innenliegendem technischem Denkmal Dampfmaschine von 1875.
Aus der Satzung der Aggregat 66; g UG (haftungsbeschränkt):
"§ 1 Firma und Sitz
1. Die Firma der Gesellschaft lautet:
Aggregat 66; gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)
2. Sitz der Gesellschaft ist:
Falkenberg
§ 2 Gegenstand
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des 3. Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
2. Zweck der Gesellschaft ist dabei
- die Förderung des Denkmalschutzes
- die Förderung von Wissenschaft und Kultur
3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- die Restaurierung und den Erhalt des in die Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragenen Industriedenkmals "Dampfmaschine der Gutsbrennerei" in 16259 Falkenberg, Cöthen und der umgebenden baulichen Anlagen.
- Öffnung des Gebäudes für die Öffentlichkeit.
- Herstellung eines Raumangebotes für Wissenschaftler:innen und Künstler:innen zum Zwecke der Durchführung und Vermittlung ihrer Arbeit, z.B. in Form von Ausstellungen, Seminaren, Lernveranstaltungen.
Die Brennerei als "Lern-und-Denk-Ort" hat dabei das übergeordnete Ziel, ein Feld zu stiften, in dem instrumentelle Intelligenz und selbstreflexive Hinterfragung in ein konstruktives nicht konkurrierendes Verhältnis zueinander treten können. Ein Ort für Spiel, Gespräch, Austausch, Experiment, Ausprobieren, vorurteilsfreie Betrachtung und Beobachtung soll entstehen.
Angesprochen werden sollen dabei Menschen jeden Alters und Geschlechts, Einheimische wie Fremde.
Dies soll dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen und ein vernünftiges, reflexives, kreatives soziales Klima zu schaffen.
Ein berufs- und fächerübergreifendes Denken soll gefördert werden.
§ 3 Selbstlosigkeit
1. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter:innen dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter:innen auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten.
3. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung.
4. Die Gesellschafter:innen erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden."